Was sind Assistenzhunde
Die Bezeichnung Assistenzhund ist bisher kein geschützter Begriff wie z.B. der Blindenführhund. Aus diesem Grund kann jeder Hundebesitzer seinen Hund als Assistenzhund bezeichnen, ganz egal wie der Hund sich benimmt, was er kann oder ob er überhaupt eine Ausbildung in einer Hundeschule erhalten hat. Dieses wird sich ab dem 01.03.2023, mit in kraft treten, mit der neuen Assistentzhundeverordnung ändern.
Aber was ist ein Assistenzhund?
Ein Assistenzhund ist ein Hund, der seinem eingeschränkten Menschen im täglichen Leben hilft. Dazu zählen Behinderten-Begleithunde, Diabetes-Warnhunde, Anfall-Warnhunde, Blindenführhunde und viele mehr.
Ein fertig ausgebildeter Assistenzhund muss in allen Situationen cool, gelassen und souverän sein. Er darf sich durch keine Außenreize (andere Hunde, Lärm, viele Menschen, Essen am Boden, tolle Gerüche,....) von seiner Arbeit mit seinem Menschen ablenken lassen und muss immer kontrollierbar sein. Des weiteren darf ein solch besonderer Hund keinerlei Jagd-, Schutz- oder Hüteverhalten zeigen. Aus diesen Gründen eignen sich nur wenige Rassen im allgemeinen und einzelne Hunde im speziellen zur Ausbildung.
Die Ausbildung eines Assistenzhundes dauert zwischen zwei bis vier Jahren und ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Je nach Mensch und Hund bilden wir in verschiedenen Varianten aus:
1. Fremdausbildung:
Bei der Fremdausbildung wird ein geeigneter Welpe von uns bis zur Prüfungsreife mit ca. zwei Jahren zum Behindertenbegleithund ausgebildet. Während des letzten halben Ausbildungsjahres suchen wir einen geeigneten behinderten Menschen, der zu diesem Hund bzw. zu dem dieser Hund passt und der sich einen solchen von uns ausgebildeten Vierbeiner zulegen möchte.
Der Hund lernt dann noch spezielle Hilfeleistungen die der zukünftige Hundebesitzer benötigt. Im Anschluss folgt eine ca. zwei bis drei monatige Einarbeitungszeit, während der sich Hund und Mensch aneinander gewöhnen und zu einem Team zusammenwachsen sollen. Für diese Zeit sind mindestens 60 Trainingsstunden geplant.
2. Teilweise Selbstausbildung:
Hierbei wächst der Welpe in seinem ersten Lebensjahr in einer Patenfamilie auf. In diesem Jahr lernt der Hund unter Anleitung des Trainers alle wichtigen Dinge, die er als Junghund können muss.
Im Alter von ca. einem Jahr zieht er dann in sein neues Zuhause. Innerhalb der nächsten 12 Monate bildet der Behinderte seinen Hund unter Anleitung des Trainers selbst bis zur Prüfungsreife aus.
3. Selbstausbildung:
In diesem Fall bildet der eingeschränkte Mensch seinen Welpen zum prüfungsbereiten Assistenzhund unter Anleitung des Trainers selbst aus.
4. Duales-System:
Die Ausbildung findet hier teilweise beim Trainer und teilweise beim Besitzer statt. Je nach Ausbildungsstand lebt der Hund immer wieder beim Trainer und wird dort geschult. Die restliche Zeit wohnt der Hund bereits bei seinem Herrchen/Frauchen und wird dort von ihm/ihr ausgebildet.
Das Ziel eines jeden Azubi-Gespanns ist es die Assistenzhund-Team-Prüfung des BHV - Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V. zu bestehen.
Assistenzhund-Team-Prüfung BHV